Festnetz-Internet/Salzburg AG Störung
Salzburg AG, CableLink
Salzburg AG Störung: melden und die Frist kennen
Zwei Wochen - so lange darf eine Störung nach den Privatkunden-AGB der Salzburg AG dauern. Für denselben Anschluss sagt das Business-Produktblatt zwölf Stunden zu. Dass die Technik das kann, ist damit belegt. Wer privat anruft, verhandelt also nicht über das Machbare, sondern über das Vereinbarte.
- 0800 660 660Störungsannahme, täglich 0 bis 24 Uhr
- 2 WochenBehebungsfrist laut Privatkunden-AGB
- 12 StundenEntstörungszeit im Business-Service-Level
Eine Nummer, rund um die Uhr
Anders als bei Magenta oder Drei steht die Störungsnummer der Salzburg AG samt Öffnungszeit direkt in den AGB - und sie kennt keine Sperrstunde.
Punkt 2.3 hält fest: „Störungsmeldungen werden von der Salzburg AG unter der Telefonnummer 0800/660 660 täglich von 00.00 bis 24.00 Uhr entgegengenommen." Dieselbe Nummer nennt Punkt 6.4.4 noch einmal ausdrücklich als Störungshotline. Für Geschäftskunden gibt es eine eigene Struktur, dazu weiter im Text.
Vor dem Anruf lohnt der Chatbot LEA auf der Störungsseite der Salzburg AG. Er prüft nach Angaben des Unternehmens, ob eine bekannte Störung vorliegt, versucht das Problem individuell zu lösen und eröffnet im Bedarfsfall ein Supportticket. Das erspart im besten Fall den Anruf - und im schlechtesten liefert es die Ticketnummer, mit der das Telefonat kürzer wird.
- Modem und Router vom Strom trennen, einige Minuten warten, wieder anstecken.
- Ein Gerät per LAN-Kabel direkt an das CableLink-Modem hängen.
- Koaxialkabel und Antennendose auf festen Sitz prüfen.
- Datum, Uhrzeit und Ticketnummer der Meldung notieren - ab dann läuft die Frist.
Die Zwei-Wochen-Frist im Kleingedruckten
Der entscheidende Satz steht in Punkt 2.3 der AGB für Internet, Telefon und Service - und er enthält zwei Einschränkungen, die leicht zu überlesen sind.
Wörtlich: „Ab Feststellung seitens der Salzburg AG von Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche auch von der Salzburg AG zu verantworten sind, werden diese spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben."
Die Uhr läuft also nicht ab Ihrer Meldung, sondern ab der Feststellung durch die Salzburg AG. Und sie läuft nur für Störungen, die das Unternehmen auch zu verantworten hat. Beides ist im Streitfall Auslegungssache - umso wichtiger ist es, den Zeitpunkt der eigenen Meldung schriftlich zu haben.
Was passiert, wenn die zwei Wochen verstreichen? Die AGB verweisen weiter: „Bei Überschreitung dieser Frist gilt Pkt. 2.2 sinngemäß." Punkt 2.2 regelt eigentlich die Bereitstellung eines neuen Anschlusses und sieht dort eine Gutschrift gemäß Produktblatt vor, wenn die Frist „um mehr als vier Wochen" überschritten wird. Sinngemäß angewendet ergibt das einen Anspruch, der erst deutlich nach den zwei Wochen greift. Wie hoch die Gutschrift ausfällt, steht im jeweiligen Produktblatt - fragen Sie im Anlassfall ausdrücklich danach, die AGB selbst nennen keinen Betrag.
Was Geschäftskunden für dasselbe Netz bekommen
Das Produktblatt zu CableLink Business Internet nennt ein vollständiges Service-Level - mit Zahlen, die im Privatkundenvertrag fehlen.
| Leistung | Zusage |
|---|---|
| Garantierte Verfügbarkeit | 98,5 % pro Quartal |
| Maximale Reaktionszeit | 6 Stunden |
| Maximale Entstörungszeit | 12 Stunden |
| Fehlerbehebung durch Servicetechniker | Mo bis So und feiertags, 7 bis 22 Uhr |
| Business Serviceline | 0800 660 664, täglich 0 bis 24 Uhr |
| Technischer Support Business | 0662 8884-167, Mo bis Fr 7:30 bis 22, Sa 7:30 bis 18, So und feiertags 10 bis 18 Uhr |
98,5 Prozent pro Quartal klingen viel, sind aber rund 33 Stunden Ausfall in drei Monaten. Nicht eingerechnet werden dabei Störungen, die der Kunde zu vertreten hat, Fälle höherer Gewalt, Störungen durch Dritte, Ausfälle der kundenseitigen Stromversorgung und angekündigte Wartungsarbeiten. Auch Zeiten außerhalb der Servicezeiten des Servicetechnikers unterbrechen die Reaktions- und Entstörungszeiten - zwölf Stunden können sich damit über zwei Tage erstrecken.
Für Privatkunden ist dieses Blatt trotzdem nützlich. Es zeigt, dass dieselbe Technik binnen zwölf Stunden entstört werden kann, wenn es vereinbart ist. Wer privat auf die zwei Wochen verwiesen wird, kann das in einer schriftlichen Beschwerde erwähnen.
Wo die Servicegrenze verläuft
Sie liegt an der kundenseitigen Schnittstelle des Modems, das die Salzburg AG bereitstellt. Alles dahinter ist Ihre Sache.
Für Endgeräte, die nicht von der Salzburg AG geliefert oder bereitgestellt wurden, übernimmt das Unternehmen ausdrücklich keine Funktionsgarantie, keinen Service und keinen Support. Der eigene Router gehört also ebenso dazu wie Repeater, Powerline-Adapter und Netzwerkkabel. Ein Test direkt am Modem ist deshalb nicht nur schneller, sondern auch die Voraussetzung für ein sauberes Gespräch.
Erst melden, dann jemanden holen. Punkt 6.4.4 verpflichtet Kunden, die Salzburg AG unverzüglich zu informieren, „bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt". Wer das versäumt, bekommt die Kosten „einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma" nicht ersetzt. Dieselbe Klausel findet sich wortgleich auch bei LIWEST - offenbar ein verbreiteter Streitpunkt.
Wann die Störungsbehebung etwas kostet
Zwei Fälle nennen die AGB, und der erste ist der unangenehmere.
Punkt 2.3 regelt ihn so: Wird die Salzburg AG zu einer Störungsbehebung gerufen und stellt sich heraus, dass gar keine Störung vorliegt, die Entstörung aber „aus einem ihm zurechenbaren schuldhaften Irrtum" beauftragt wurde, oder ist die Störung selbstverschuldet, hat der Kunde jeden entstandenen Aufwand gemäß Preisblatt zu ersetzen.
Der schuldhafte Irrtum ist dabei die weitere Formulierung. Sie trifft nicht nur den abgezogenen Stecker, sondern auch den Fall, dass jemand die eigene Ausstattung nicht geprüft hat. Fünf Minuten Selbsttest vor dem Anruf sind damit auch eine finanzielle Vorsichtsmaßnahme - und die Checkliste dafür steht am Anfang dieser Seite.
Was übrig bleibt, wenn nichts weitergeht
Die AGB verweisen für Entschädigung und Erstattung auf die Haftungsbestimmungen. Der wirksamere Hebel liegt im Gesetz.
Bei wiederholten oder langen Ausfällen greift die Gewährleistung nach § 932 ABGB: zuerst Verbesserung, dann Preisminderung, bei einem nicht geringfügigen Mangel Wandlung. Geht es um dauerhaft zu geringes Tempo, ist die zertifizierte Messung im RTR-Netztest der anerkannte Nachweis - nach § 48 TKG 2021 und Artikel 4 Absatz 4 der EU-Verordnung 2015/2120 löst eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung Entgeltminderung oder außerordentliche Kündigung aus.
Bleibt die Salzburg AG bei ihrer Linie, folgt das kostenlose Schlichtungsverfahren nach § 205 TKG 2021. Voraussetzung ist eine schriftliche Beschwerde beim Anbieter, deren Antwort abzuwarten ist; ab der Beschwerde bleibt ein Jahr Zeit für den Antrag bei der RTR-Schlichtungsstelle.
Wie die übrigen Anbieter mit Störungen umgehen, welche Fristen sie zusagen und wer etwas zurückzahlt, steht in der Übersicht zur Internet-Störung. Die aktuellen Festnetz-Tarife für Österreich zeigen, was an derselben Adresse sonst verfügbar ist.
Häufige Fragen zur Störung bei der Salzburg AG
Welche Nummer gilt bei einer CableLink-Störung?
0800 660 660, laut AGB täglich von 0 bis 24 Uhr besetzt. Geschäftskunden erreichen die kostenlose Business Serviceline unter 0800 660 664 ebenfalls rund um die Uhr, den Technischen Support Business unter 0662 8884-167 zu eingeschränkten Zeiten.
Wie lange darf eine Störung bei der Salzburg AG dauern?
Nach den Privatkunden-AGB werden Störungen, die die Salzburg AG zu verantworten hat, spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Feststellung behoben. Im Business-Produkt beträgt die maximale Entstörungszeit dagegen zwölf Stunden bei sechs Stunden Reaktionszeit.
Was ist LEA?
Ein Chatbot auf der Störungsseite der Salzburg AG. Er prüft, ob eine bekannte Störung vorliegt, versucht das Problem individuell zu lösen und eröffnet bei Bedarf ein Supportticket. Als erster Schritt vor dem Anruf ist er sinnvoll, weil er im Erfolgsfall die Ticketnummer liefert.
Was kostet ein Technikereinsatz?
Nichts, solange eine Störung im Netz der Salzburg AG vorliegt. Stellt sich heraus, dass gar keine Störung besteht und der Einsatz aus einem dem Kunden zurechenbaren schuldhaften Irrtum beauftragt wurde, oder ist die Störung selbstverschuldet, ist der entstandene Aufwand gemäß Preisblatt zu ersetzen.
Bekomme ich eine Gutschrift, wenn die Frist überschritten wird?
Die AGB verweisen für diesen Fall sinngemäß auf Punkt 2.2, der eine Gutschrift gemäß Produktblatt vorsieht, wenn eine Frist um mehr als vier Wochen überschritten wird. Einen Betrag nennen die AGB nicht - er steht im Produktblatt des jeweiligen Tarifs und sollte im Anlassfall ausdrücklich erfragt werden.
Stand: September 2026. Angaben aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internet, Telefon und Service der Salzburg AG sowie aus dem Produktblatt CableLink Business Internet. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vertragsunterlagen.