Festnetz-Internet/A1 Internet kündigen
A1 Telekom Austria
A1 Internet kündigen: Frist, Weg und Rückgabe der Geräte
Die Kündigungsfrist bei A1 beträgt einen Monat. Wer einen der aktuellen Aktionstarife abgeschlossen hat, kommt trotzdem erst nach 24 Monaten ohne Restkosten hinaus. Und mit der Kündigung allein ist es nicht getan: Das bereitgestellte Modem gehört A1, die A1-Mailadressen verschwinden, und ein Festnetztelefon auf derselben Leitung läuft unter Umständen einfach weiter.
- 1 MonatKündigungsfrist nach den AGB Access
- 24 MonateMindestvertragsdauer der Aktionstarife, Stand Oktober 2026
- 100 €Pauschale, wenn das Modem nicht ordnungsgemäß zurückkommt
Wann der Vertrag frühestens endet
Zwei Zahlen bestimmen das Vertragsende: die Kündigungsfrist und die Mindestvertragsdauer. Die erste ist bei A1 kurz, die zweite hängt davon ab, zu welchen Konditionen bestellt wurde.
Punkt 9.1 der AGB Access lässt eine Kündigung „unter Einhaltung einer Frist von einem Monat" zu, ohne Angabe von Gründen. Ist eine Mindestvertragsdauer vereinbart, endet der Vertrag nach Punkt 9.3 frühestens mit deren Ablauf, wieder mit einem Monat Frist. Mehr als einen Monat darf A1 bei Verbrauchern auch gar nicht verlangen: § 135 Abs. 5 TKG 2021 schreibt genau diese Frist vor.
Interessanter ist die Bindung. Die Leistungsbeschreibungen der Tarife, etwa für A1 Internet 100 oder A1 Glasfaser Internet 500, nennen als Grundregel eine zwölfmonatige Mindestvertragsdauer. Die Angebote, mit denen A1 im Oktober 2026 wirbt, binden dagegen 24 Monate - laut den Angebotsbedingungen „aufgrund der Angebotsentgelte". Gemeint sind die vergünstigten Entgelte, allen voran die sechs Gratismonate. Das ist rechtlich sauber: Nach Auskunft der RTR sind 24 Monate nur dann zulässig, wenn der Kunde dafür eine Gegenleistung bekommt, etwa ein vergünstigtes Endgerät oder erlassene Herstellungskosten.
| Vertragsart | Mindestvertragsdauer | Kündigungsfrist | Frühestes Ende |
|---|---|---|---|
| Aktionstarif, z. B. 6 Monate gratis | 24 Monate | 1 Monat | mit Ablauf des 24. Monats |
| Tarif ohne Aktionsentgelte, laut Leistungsbeschreibung | 12 Monate | 1 Monat | mit Ablauf des 12. Monats |
| Tarif ohne Bindung | keine | 1 Monat | einen Monat nach Zugang der Kündigung |
| Vertrag nach Ablauf der Bindung | abgelaufen | 1 Monat | einen Monat nach Zugang der Kündigung |
Die Kündigung darf früher abgeschickt werden
Wer zum Ende der Bindung hinaus will, muss nicht auf den letzten Tag warten. Eine Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" wird erst mit Ablauf der Mindestvertragsdauer wirksam, auch wenn sie Monate vorher bei A1 eingeht. Kommt sie zu spät, ist sie nicht verloren: Nach Ablauf der Bindung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und endet dann einen Monat nach Zugang. Entscheidend ist also der Zugang bei A1, nicht das Absendedatum.
Ein Beispiel: Der Anschluss wurde Mitte Jänner 2025 mit 24 Monaten Bindung aktiviert. Die Bindung läuft bis Mitte Jänner 2027, die Kündigung muss also spätestens Mitte Dezember 2026 bei A1 sein. Wer sie Anfang November abschickt, hat Luft für Postlaufzeiten und für die Kündigungsbestätigung.
A1 muss vorher Bescheid geben. Bei einer vereinbarten Mindestvertragsdauer verpflichtet § 135 Abs. 6 TKG 2021 den Anbieter, „deutlich auf einem dauerhaften Datenträger" über das Ende der Bindung und die Kündigungsmöglichkeiten zu informieren, und zwar rechtzeitig vor dem letzten Kündigungstermin. Wer diese Mitteilung aufhebt, hat das Ende der Bindung schwarz auf weiß.
Anrufen, chatten oder schreiben
Die Kündigungsseite von A1 bietet drei Wege an: Anruf, Rückruf und Chat. Einen schriftlichen Weg nennt sie nicht, obwohl gerade der den besten Nachweis bringt.
Auf a1.net/kuendigen steht an erster Stelle eine Telefonnummer mit dem Zusatz „individuelle Lösungen". Das ist ehrlich formuliert. Im Gespräch geht es zuerst um ein neues Angebot, nicht um die Kündigung: A1 schreibt in seinen Hilfeseiten selbst, dass dabei „Alternativen oder passende Lösungen" besprochen werden. Wer ohnehin mit einem Wechsel droht, um einen besseren Preis zu bekommen, ist dort richtig. Wer einfach weg will, braucht vor allem eines: einen Beleg, wann die Kündigung bei A1 angekommen ist.
| Weg | Kontakt | Erreichbar | Nachweis |
|---|---|---|---|
| Telefon | 0800 664 100 45 | Mo bis Fr, 8 bis 19 Uhr | nur die Kündigungsbestätigung |
| Rückruf | „Rückruf buchen" auf a1.net/kuendigen | Mo bis Fr, 7 bis 19 Uhr | nur die Kündigungsbestätigung |
| Chat „Kara" | a1.net, Funktion „Kündigung online eintragen" | rund um die Uhr | Chatverlauf sichern |
| kann.ich.helfen@a1.at | jederzeit | gesendete Nachricht, unterschriebener Scan im Anhang | |
| Brief | A1 Telekom Austria AG, Lassallestraße 9, 1020 Wien, oder die Anschrift auf der Rechnung | jederzeit | Einschreibbeleg |
Die E-Mail-Adresse nennt A1 im Impressum ausdrücklich für Anliegen, die im Chat nicht gelöst werden können. Für schriftliche Mitteilungen verweisen die AGB Access in Punkt 21.2 auf die Stelle, die „auf jeder Rechnung" angegeben ist. Ein Blick auf die letzte Rechnung zeigt also die Adresse, die A1 selbst für den Schriftverkehr vorsieht.
Was in die Kündigung gehört
Die RTR hält den unterschriebenen, eingeschriebenen Brief für die sicherste Form und stellt dafür ein Musterschreiben bereit. Ein unterschriebener Scan per E-Mail an eine Adresse, die der Anbieter selbst anbietet, sollte laut RTR ebenso funktionieren. Inhaltlich braucht es nicht viel:
- Name und Anschrift der Vertragsinhaberin oder des Vertragsinhabers, so wie sie auf der Rechnung stehen.
- Kundennummer und, falls vorhanden, die Festnetznummer des Anschlusses.
- Welcher Vertrag endet: „A1 Internet" mit Tarifname. Wer mehrere Verträge bei A1 hat, etwa zusätzlich Mobilfunk, verhindert damit, dass der falsche gekündigt wird.
- Den Zeitpunkt: „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist die Formulierung, mit der nichts schiefgehen kann.
- Die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung samt Datum des Vertragsendes.
- Die Unterschrift.
Kommt nach zwei bis drei Wochen keine Bestätigung, rät die RTR, bei A1 nachzufragen, ob die Kündigung eingelangt ist. Mit Einschreibbeleg oder gesendeter E-Mail lässt sich das im Streitfall belegen.
Was mit der Kündigung endet und was weiterläuft
Ein A1-Internetvertrag ist selten nur ein Internetvertrag. Daran hängen Zusatzoptionen, Mailadressen und auf Kupferleitungen mitunter ein Telefonanschluss.
Die Zusatzoptionen erledigen sich von selbst. Die Leistungsbeschreibung von A1 Internet 100 hält fest, dass bei Vertragsende „alle Produktbestandteile sowie damit in Verbindung stehende Zusatzoptionen bzw. -pakete automatisch beendet" werden. Eine gebuchte A1 Premium WLAN Box um 6,90 Euro im Monat muss also nicht eigens gekündigt werden.
Das Festnetztelefon kann weiterlaufen
Anders beim Telefon. Punkt 9.2 der AGB Access ordnet Internetzugang, DSL-Zugangsleistung und Telefondienst einander zu: Endet der Internetvertrag, endet automatisch auch die DSL-Zugangsleistung, „nicht aber notwendigerweise" der Telefondienst. Wer den alten Festnetzanschluss mit seinem Grundentgelt nicht mehr braucht, schreibt ihn ausdrücklich in dieselbe Kündigung. Wer dagegen die Festnetznummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen will, klärt das vor der Kündigung. Die NÜV-Information, die für die Mitnahme gebraucht wird, ist kostenlos und listet laut RTR auch die Kosten auf, die bis zum Vertragsende noch anfallen, etwa für eine offene Mindestvertragsdauer.
Die A1-Mailadressen verschwinden
Zu A1 Internet 100 und A1 Glasfaser Internet 500 gehören laut Leistungsbeschreibung je fünf Mailboxen. Auf der Kündigungsseite warnt A1, dass nach der Kündigung „im Produkt enthaltene Dienste & Optionen (z.B. E-Mail Adressen)" gelöscht werden, ebenso genutzte A1-Family-Vorteile. Auch das kostenpflichtige Produkt A1 E-Mail um 1,90 Euro im Monat ist kein Ausweg: Voraussetzung dafür ist laut Leistungsbeschreibung ein aufrechter A1-Vertrag für Festnetz-Internet.
Für die Daten ist der Kunde selbst zuständig. Punkt 9.6 der AGB Access stellt klar, dass A1 gespeicherte Daten nach Vertragsende löschen darf und die rechtzeitige Sicherung „in der alleinigen Verantwortung des Kunden" liegt. Bevor die Kündigung abgeht, gehören deshalb neue Mailadresse, Kontakte und Archiv eingerichtet, und Bank, Versicherung und Behörden sollten die neue Adresse kennen.
Modem und Glasfaser-Box gehören A1
Die WLAN-Box steht zwar im Wohnzimmer, bleibt aber Eigentum von A1. Und für eine verspätete Rückgabe gibt es einen festen Preis.
Die Leistungsbeschreibung Online-DSL, die laut den Tarifunterlagen für die Zugangsleistung bei DSL wie bei Glasfaser gilt, ist eindeutig: Das bereitgestellte Modem und gegebenenfalls die ONT, also der Glasfaser-Abschluss, „verbleiben im Eigentum der A1". Das Modem ist „bei Vertragsbeendigung der A1 zu retournieren". Bei nicht ordnungsgemäßer oder nicht fristgerechter Rückgabe darf A1 einen Pauschalbetrag verrechnen. Wie hoch, steht in der Liste für Sonstige Dienstleistungen unter Punkt 1.10: 100 Euro.
Zurückzuschicken ist nach diesem Wortlaut jedenfalls das Modem. Anders liegt der Fall bei einem Gerät, das im A1 Shop gekauft wurde: Lieferungen bleiben nach Punkt 21.1 der AGB Access nur „bis zur vollständigen Zahlung" Eigentum von A1. Wohin und bis wann das Modem gehen soll, fragen Sie am besten gleich bei der Kündigung mit ab.
- Gerät erst nach dem letzten Vertragstag abbauen, sonst ist der Anschluss früher tot als nötig.
- Netzteil und mitgelieferte Kabel dazulegen, damit über die Vollständigkeit kein Streit entsteht.
- Typenschild mit Seriennummer fotografieren, bevor der Karton zugeht.
- Den Einlieferungsbeleg aufheben, bis die Endabrechnung ohne Pauschale da ist.
Warum der Beleg bei jeder Rücksendung zählt, erklärt
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Raus aus der Bindung: was es kostet und wann es nichts kostet
Kündigen lässt sich auch während der Mindestvertragsdauer. A1 schreibt dazu nur, dass „je nach Vertrag" Kosten bis zum Ende der Bindungsfrist anfallen können.
Die RTR wird deutlicher: Wer auf eigenen Wunsch vorzeitig aussteigt, muss „fast immer alle Grundentgelte für die restliche Vertragslaufzeit auf einmal bezahlen". Bei den Aktionstarifen ist das schnell ein dreistelliger Betrag, weil die Gratismonate am Anfang liegen und die vollen Monatsentgelte am Ende.
| Kündigung wirksam nach Monat | offene Monate | A1 Internet 50 (27,90 €) | A1 Internet 100 (37,90 €) | A1 Glasfaser Internet 500 (59,90 €) |
|---|---|---|---|---|
| 6 | 18 | 502,20 € | 682,20 € | 1.078,20 € |
| 12 | 12 | 334,80 € | 454,80 € | 718,80 € |
| 18 | 6 | 167,40 € | 227,40 € | 359,40 € |
| 21 | 3 | 83,70 € | 113,70 € | 179,70 € |
| 23 | 1 | 27,90 € | 37,90 € | 59,90 € |
Wer im ersten Halbjahr aussteigt, zahlt also dasselbe wie nach sechs Monaten: Die Gratismonate sparen nichts, wenn danach 18 volle Monate offen sind. Ab April können die Beträge zudem steigen: Laut den Entgeltbestimmungen sind die Monatsentgelte an den Verbraucherpreisindex gebunden und werden jeweils zum 1. April angepasst, sobald die Veränderung 1 Prozent übersteigt. Den genauen offenen Betrag kennt nur A1; bei einem Anbieterwechsel mit Rufnummer steht er in der NÜV-Information.
Vier Fälle, in denen der Ausstieg früher geht
| Anlass | Grundlage | Was gilt |
|---|---|---|
| A1 ändert AGB oder Entgelte zum Nachteil | § 135 Abs. 8 TKG 2021, Punkt 3.3 AGB Access | Mitteilung mindestens drei Monate vorher, Kündigung bis zum Inkrafttreten kostenlos. Gilt nicht für die vereinbarte Indexanpassung. |
| Umzug an eine Adresse, an der A1 den Tarif nicht anbietet | § 135 Abs. 11 TKG 2021 | Kündigung mit zwei Monaten Frist zum Monatsende, für Verträge ab 1. November 2021. Wird der Tarif dort angeboten, zieht der Vertrag mit um, die Bindung läuft weiter. |
| Leistung bleibt dauerhaft deutlich hinter dem Vertrag zurück | § 21 AGB Online-DSL, RTR | Wird ein wesentlicher Punkt der Leistungsbeschreibung trotz Aufforderung mindestens zwei Wochen nicht eingehalten, ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Nach Behebung des Mangels nicht mehr. |
| Rücktritt nach Online-Bestellung | Angebotsbedingungen A1 | 14 Tage kostenloses Rücktrittsrecht, über „Vertrag widerrufen" auf a1.net. |
Beim dritten Fall ist Vorsicht angebracht. Die RTR warnt ausdrücklich: Wer außerordentlich kündigt und nichts mehr bezahlt, obwohl die Gründe nicht reichen, schuldet mindestens die Restentgelte bis zum nächsten ordentlichen Termin. Belastbar wird der Vorwurf einer zu langsamen Leitung erst mit der zertifizierten Messung im RTR-Netztest, wie in der Übersicht zur A1-Störung beschrieben. Reißt A1 bei einem Totalausfall die Entstörfrist, steht ohnehin eine Gutschrift von 11,63 Euro zu.
Kein Grund für Restentgelte ist das Gerät. Kündigt ein Kunde berechtigt außerordentlich, darf der Anbieter nach § 135 Abs. 12 TKG 2021 nur dann eine Abschlagszahlung verlangen, wenn der Kunde ein überlassenes Endgerät behalten will. Wer das Modem zurückgibt, schuldet dafür nichts.
Nach der Kündigung: Bestätigung, Endabrechnung, Rückzieher
Mit dem Absenden ist der Vertrag nicht vorbei. Drei Dinge passieren noch, und bei einem davon lohnt es sich nachzurechnen.
Die Kündigungsbestätigung nennt das tatsächliche Vertragsende. Weicht es vom erwarteten Datum ab, ist jetzt der Zeitpunkt für eine schriftliche Rückfrage, nicht erst bei der letzten Rechnung.
Die Endabrechnung kann irritieren. Die RTR beschreibt den Fall, dass nach der Kündigung noch eine Rechnung mit Grundentgelt über das Vertragsende hinaus kommt, weil das Abrechnungssystem die Kündigung nicht sofort berücksichtigt. Der zu viel bezahlte Betrag wird in der Regel mit der Endabrechnung gutgeschrieben. Prüfen Sie das nach. Stimmt die Endabrechnung nicht, gehört ein schriftlicher Einspruch binnen drei Monaten ab Zugang an A1, so verlangt es Punkt 13.1 der AGB Access. Erst danach übernimmt die Schlichtungsstelle der RTR den Fall.
Und wer es sich anders überlegt: Innerhalb der Kündigungsfrist lässt sich die Kündigung laut A1 in Mein A1 oder in der Mein A1 App selbst stornieren, die bisherigen Konditionen bleiben erhalten. Danach ist eine Reaktivierung nur noch „unter bestimmten Voraussetzungen" möglich.
Welche Rechte für Internetverträge in Österreich allgemein gelten, von der höchstens 24-monatigen Bindung bis zur Pflicht-Variante mit zwölf Monaten, steht im Abschnitt Was im Vertrag gilt. Was an der eigenen Adresse statt A1 zu haben ist, zeigen die aktuellen Festnetz-Tarife. Den neuen Anschluss rechtzeitig vor dem letzten A1-Tag bestellen, wenn ein Technikertermin nötig ist.
Häufige Fragen zur Kündigung von A1 Internet
Kann ich A1 Internet online kündigen?
Ja, über den A1 Chat, der dafür die Funktion „Kündigung online eintragen" anbietet und rund um die Uhr erreichbar ist. Einen besseren Nachweis bringt ein unterschriebener Brief per Einschreiben oder ein unterschriebener Scan per E-Mail an kann.ich.helfen@a1.at. Telefonisch geht es unter 0800 664 100 45, Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei A1 Internet?
Ein Monat. Ist eine Mindestvertragsdauer vereinbart, endet der Vertrag frühestens mit deren Ablauf. Bei den Aktionstarifen vom Oktober 2026 sind das 24 Monate, bei Tarifen ohne Aktionsentgelte laut Leistungsbeschreibung zwölf Monate. Tarife ohne Bindung sind monatlich kündbar.
Was kostet es, A1 Internet vor dem Ende der Bindung zu kündigen?
In der Regel die Grundentgelte bis zum Ende der Mindestvertragsdauer. Bei A1 Internet 100 mit 37,90 Euro im Monat sind das nach zwölf von 24 Monaten 454,80 Euro, ohne Indexanpassung. Ausnahmen gibt es bei nachteiligen Vertragsänderungen, bei einem Umzug an eine Adresse ohne A1-Angebot und bei dauerhaft mangelhafter Leistung.
Muss ich das A1 Modem zurückschicken?
Ja, wenn A1 es für die Vertragsdauer bereitgestellt hat. Modem und Glasfaser-ONT bleiben laut Leistungsbeschreibung Eigentum von A1. Kommt das Modem nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht zurück, verrechnet A1 pauschal 100 Euro.
Wird mein A1 Festnetztelefon automatisch mitgekündigt?
Nicht unbedingt. Nach Punkt 9.2 der AGB Access endet mit dem Internetvertrag die DSL-Zugangsleistung, der Telefondienst aber nicht notwendigerweise. Wer den Telefonanschluss nicht mehr braucht, nennt ihn ausdrücklich in der Kündigung. Wer die Nummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen will, klärt das vor der Kündigung.
Kann ich meine A1-E-Mail-Adresse nach der Kündigung behalten?
Nein. A1 löscht die im Tarif enthaltenen E-Mail-Adressen nach der Kündigung, und das Zusatzprodukt A1 E-Mail setzt einen aufrechten A1-Vertrag für Festnetz-Internet voraus. Neue Adresse, Kontakte und Archiv deshalb vor dem Vertragsende umziehen.
Stand: Oktober 2026. Angaben aus den AGB Access (Stand 15. November 2024), der Leistungsbeschreibung Online-DSL (gültig ab 7. November 2022), der Liste für Sonstige Dienstleistungen (Stand 19. Februar 2025), den Leistungsbeschreibungen der Tarife sowie den Angebotsbedingungen auf a1.net (gültig ab 21. Oktober 2026). Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vertragsunterlagen von A1.